Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dachzeltliebe des Johannes Oberjakober
Ahraue 12b, 39031 Bruneck, Italien
Telefon: +39 345 467 9699
Email: dachzeltliebe@gmail.com
www.dachzeltliebe.com
1. Dachzeltverleih - Mietbedingungen
1.1 Durch die kostenpflichtige Reservierung eines Dachzeltes auf unserer Website entsteht ein verbindlicher Mietvertrag.
1.2 Der Mieter teilt dem Vermieter im Vorfeld das Fahrzeugmodell mit und gibt Angaben zu den vorhandenen Querträgern, um im Vorfeld zu klären, ob benötigte Verbindungsteile (Querträger-Dachzelt) verfügbar sind.
1.3. Die vorhandenen Querträger sollten der Nennbreite des Zeltes (geschlossener Zustand) entsprechen. Abweichungen müssen vorher mit dem Vermieter besprochen und vermerkt werden.
1.4. Nach abgeschlossener Buchung auf unserer Website sind 25% des Mietbetrages als Anzahlung fällig. Diese Anzahlung muss per Überweisung an das angegebene Konto überwiesen werden.
1.5 Die Miete ist unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. Am Abholtag wird eine Kaution in bar hinterlegt, diese beträgt 250 Euro. Nach Absprache mit dem Vermieter kann diese auch im Vorfeld überwiesen werden. Eventuelle Beschädigungen am Mietobjekt werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Bei Verlust oder Diebstahl des Mietgegenstandes wird der Wiederbeschaffungspreis (Neupreis des Mietobjektes) dem Mieter in Rechnung gestellt.
1.6. Eine Ausweiskopie verbleibt mit der Kaution bis zur Rückgabe des Dachzeltes beim Vermieter.
1.7 Die Montage und Demontage erfolgt gemeinsam durch den Vermieter und den Mieter. Entstehen während der Montage und Demontage Schäden am Fahrzeug, haftet der Mieter. Der Vermieter haftet nicht für Schäden am Fahrzeug, die durch die Anbringung des Dachzeltes entstehen, da der Mieter beim Auf-und Abbau mit tätig wird.
1.8 Falls Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit / Verkehrssicherheit des Fahrzeuges, des Dachträgersystems oder dem Mieter bestehen, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Vermietung zu versagen. Wir erstatten in dem Fall, die bereits bezahlten Beträge zurück.
1.9. Vermieter und Mieter kontrollieren den Mietgegenstand bei Übergabe auf Mängel und Funktionsfähigkeit. Der Mieter kann auf die Materialkontrolle verzichten, wenn er die Vollständigkeit auch ohne Kontrolle bescheinigt. Der Vermieter bleibt dann berechtigt, den aktuellen Bestand nach seinem Wissen festzulegen.
1.10. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand in gebrauchstauglichem Zustand (gereinigt & desinfiziert) zu übergeben. Mit der Übergabe des Gegenstandes geht die Gefahr auf den Mieter über und er überprüft in regelmäßigen Abständen, spätestens nach den ersten 100 km und danach jeweils nach 500 km den festen Sitz des Dachzeltes und der Schrauben und zieht diese bei Bedarf nach.
1.11. Der Mieter hat die Mietsache grundsätzlich unbeschädigt unter Berücksichtigung normaler Abnutzung am Vertragsende zurückzugeben. Er hat Beschädigungen dem Vermieter während der Vertragszeit auch dann offenzulegen, wenn sie bei der Rückgabe beseitigt sind.
1.12. Der Mieter hat das Dachzelt sauber dem Vermieter zurückzugeben, während der Anmietdauer sorgfältig zu behandeln und aufzubewahren. Es muss immer ein Spannbettlaken oder Ähnliches über die Matratze gezogen werden. Der Mieter haftet für alle Schäden, die über eine gewöhnliche Abnutzung hinausgehen (Riss im Soff, in Hülle, defekte Reißverschlüsse, etc.). Dies kann vom Mieter auch über seine private Haftpflichtversicherung erfolgen, wenn die Reparaturkosten die hinterlegte Kaution übersteigen. Eventuell vorhandene Schäden werden bei Anmietung protokolliert und von beiden Seiten unterzeichnet.
1.13. Gibt der Mieter das Dachzelt defekt zurück, so behält der Vermieter die Kaution ein, begleicht die Reparaturkosten und der Mieter erhält nach erfolgter Reparatur die Restsumme zurückerstattet. Dies kann bis zu 3 Monate dauern, wenn das Dachzelt gleich im Anschluss wieder vermietet ist. Entsteht während der Anmietzeit ein Mangel am Dachzelt oder am Zubehör, ist der Vermieter umgehend telefonisch oder schriftlich zu benachrichtigen. Hierfür empfehlen wir dem Mieter eine geeignete Haftpflichtversicherung, die für eventuelle Schäden an Mietsachen aufkommt.
1.14. Bei einem Totalschaden oder Verlust des Dachzeltes hat der Mieter dem Vermieter das Dachzelt zum aktuellen Neuwert zu ersetzen. Dies gilt ebenso für fehlendes oder defektes Zubehör (z.B. Leiter, Innentaschen, etc.).
1.15. Tiere sind im Dachzelt nicht erlaubt, bei Zuwiderhandlungen zahlt der Mieter eine Reinigungspauschale von 250,00 Euro, die von der Kaution einbehalten wird.
1.16 Es ist verboten, im Dachzelt zu rauchen oder in unmittelbarer Nähe des Dachzeltes ein Lagerfeuer zu machen.
1.17. Der Mieter ist verpflichtet, den Gegenstand vor Überbeanspruchung in jeder Art und Weise zu schützen.
1.18. Eine Untervermietung des Mietgegenstandes ist nicht gestattet. Zudem ist es dem Mieter nicht erlaubt, das Dachzelt selbst abzumontieren bzw. zu montieren.
1.19. Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges darf nicht überschritten werden. Die Angaben finden Sie im Fahrzeugschein und zählen für Aufbauten während der Fahrt.
1.20. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, welche vom Hersteller mit 120 km/h angegeben wird, darf nicht überschritten werden.
1.21. Die Benutzung von Autowaschanlagen ist während der Anmietdauer untersagt, da Schäden am Dachzelt entstehen könnten.
1.22. Die Höhe und Breite des Fahrzeugs inkl. Dachzelt müssen berücksichtigt werden, um Schäden am Fahrzeug und Dachzelt zu vermeiden, zum Beispiel bei Einfahrten in Parkhäuser, auf Fähren, etc.
1.23. Mit der Buchung eines Dachzeltes erklären Sie sich mit den AGB's, den Datenschutzbestimmungen und den Mietbedingungen einverstanden.
2. Dachzeltverleih - Stornobedingungen
Es gelten folgende Stornogebühren:
Bis 30 Tage vor Reisebeginn: keine Stornogebühren
29 bis10 Tage vor Reisebeginn: 30% des vereinbarten Mietpreises
9 bis 5 Tage vor Reisebeginn: 50% des vereinbarten Mietpreises
5 bis 0 Tage vor Reisebeginn: 70% des vereinbarten Mietpreises
3. Dachzeltshop - Kaufbedingungen
3.1 Durch die Bestellung eines Dachzeltes auf dieser Website entsteht ein Kaufvertrag.
3.2 Verkaufsobjekt ist alleinig das gewählte noch verpackte Dachzelt, ohne eventuell notwendigem Fahrzeugaufbau und/oder Dachträger. Der Käufer ist dafür verantwortlich, das Dachzelt auf dem jeweiligen Fahrzeug richtig zu montieren.
3.3 Der Käufer kontrolliert den Zustand des Dachzeltes VOR der Montage und/oder Gebrauch. Gegebenenfalls festgestellte Mängel sind vom Käufer unmittelbar nach Feststellung dem Verkäufer mitzuteilen. Das Dachzelt darf in einem solchen Fall keinesfalls benutzt werden.
3.4 Der Käufer bestätigt, dass er hiermit darauf hingewiesen wird, dass die Montage des gekauften Dachzeltes am jeweiligen Fahrzeug voraussetzt, dass das jeweilige Fahrzeug über den entsprechend notwendigen Fahrzeugaufbau/Dachträger verfügt, damit das Dachzelt sicher und fest am Fahrzeug angebracht werden kann. Die Montage fällt in die ausschließliche Verantwortung des Käufers. Folglich übernimmt der Verkäufer keinerlei Haftung und/oder Garantie für die Montage des Fahrzeuges und/oder den Gebrauch des Dachzeltes.
3.5 Der Käufer erhält die Produktbeschreibung des Dachzeltes bei Lieferung. Sie befindet sich im Karton.
3.6 Jegliche Abänderung des vorliegenden Vertrages ist ungültig und hat keinerlei Auswirkung, sofern sie nicht schriftlich erfolgt.
Für alle im vorliegenden Vertrag nicht ausdrücklich geregelten Punkte verweisen die Parteien ausdrücklich auf die Bestimmungen des ZGB, sowie auf die geltenden Bestimmungen und die örtlichen Gebräuche.
3.7 Die Parteien vereinbaren als ausschließlichen Gerichtsstand die Zuständigkeit des Landesgerichts Bozen.
3.8 Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die der beabsichtigten Regelung am nächsten kommt.
3.9 Im Sinne und für die Wirkungen der EU-Verordnung Nr. 679/2016 (EU-DSGVO) ermächtigen sich die Parteien gegenseitig die jeweiligen persönlichen Daten an Dritte weiterzugeben, sofern dies im Zusammenhang mit den vertraglichen Verpflichtungen notwendig oder zweckdienlich ist.
3.10 Im Sinne und für die Wirkungen der Artikel 1341 und 1342 des ZGB ZGB erklären die Vertragsparteien ausdrücklich, sämtliche Vertragsbedingungen anzunehmen.